Unabhängig davon, wie Sie versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, etwa die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die zusätzlichen Kosten für Wahlleistungen selbst tragen, sofern Sie nicht eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt auch, wenn die Kosten nicht vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung klären Sie daher am besten vor Ihrem stationären Aufenthalt. Beachten Sie bitte, dass bei Vereinbarung von wahlärztlichen Leistungen alle an der Behandlung beteiligten, liquidationsberechtigten Ärzte (beispielsweise externer Internist oder Radiologe) ihre ärztlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.
Beabsichtigen Sie, eine Wahlleistung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Aufnahme oder an die Chefarztsekretariate (siehe unten), die Sie gerne beraten.