Auch mit Hilfe von Geldauflagen und Bußgeldern können wichtige Projekte und Maßnahmen umgesetzt werden.

Die DGD Klinik Hohe Mark gGmbH ist als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und wird beim OLG Frankfurt am Main in der Liste der Einrichtungen, die an Zuweisungen interessiert sind, unter der Listennummer 14940 geführt.

Es ist gesichert, dass den zur Zahlung verpflichteten Personen nur Quittungen mit dem Vermerk der nicht steuerlichen Absetzbarkeit ausgestellt.

DGD Klinik Hohe Mark gGmbH - Taunus Sparkasse - IBAN DE96 5125 0000 0007 0083 09 - BIC: HELADEF1TSK

Wir freuen uns, wenn Sie als Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger uns entsprechend berücksichtigen bzw. uns diesbezüglich in Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis weiterempfehlen.  

Wir sind für Sie da

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Fundraiserin Ulrike Bachner